Software für die Eingliederungshilfe: Teilhabeplanung und BTHG-Anforderungen digital umsetzen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert. Seit der letzten Reformstufe 2023 gelten neue Anforderungen an Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung und Wirkungskontrolle. Für Leistungserbringer bedeutet das: Wer noch mit Papier und Excel arbeitet, stößt an Grenzen. Digitale Dokumentationssoftware ist nicht mehr optional — sie ist die Voraussetzung, um die BTHG-Anforderungen effizient zu erfüllen.
Was das BTHG für die Dokumentation bedeutet
Das BTHG hat den Paradigmenwechsel von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung vollzogen. Das klingt abstrakt, hat aber konkrete Folgen für die tägliche Arbeit:
- Systematische Bedarfsermittlung: Mit dem BTHG werden Bedarfe nicht mehr pauschal, sondern individuell und strukturiert erfasst — orientiert an der ICF-Systematik
- Gesamtplanung: Leistungen aus verschiedenen Quellen (Eingliederungshilfe, Pflege, Gesundheit) werden in einem Gesamtplan zusammengeführt
- Wirkungskontrolle: Kostenträger verlangen den Nachweis, dass Maßnahmen wirken. Ohne strukturierte Verlaufsdaten ist das kaum möglich
- Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen: Die Trennung erfordert eine differenziertere Abrechnung als bisher
- Personenzentrierung: Der individuelle Teilhabewunsch des Leistungsberechtigten steht im Mittelpunkt — nicht das Angebot der Einrichtung
Anforderungen an Eingliederungshilfe-Software
Strukturierte Bedarfserfassung
Die Software muss die systematische Erfassung von Bedarfen unterstützen: Körperfunktionen, Aktivitäten, Teilhabe, Umweltfaktoren und personbezogene Faktoren. Idealerweise sind gängige Bedarfsermittlungsinstrumente (BEI_NRW, ITP, B.E.Ni) bereits hinterlegt oder über anpassbare Erfassungskataloge konfigurierbar.
Teilhabeplanung und Zielvereinbarung
Ziele müssen SMART formuliert, mit Maßnahmen verknüpft und regelmäßig überprüft werden. Die Software sollte diesen Prozess strukturieren — von der Zieldefinition über die Maßnahmenplanung bis zur Zielerreichungsbewertung.
Verlaufsdokumentation mit Wirkungsnachweis
Das BTHG verlangt, dass Leistungserbringer die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen nachweisen. Dafür braucht es strukturierte Verlaufsdaten, die sich auswerten lassen: Wie hat sich die Teilhabe eines Klienten über die Zeit verändert? Welche Ziele wurden erreicht, welche nicht?
Leistungsabrechnung nach neuem Recht
Die Trennung von Fach- und Grundleistungen hat die Abrechnung komplexer gemacht. Die Software muss verschiedene Leistungstypen, Vergütungsvereinbarungen und Abrechnungsmodalitäten abbilden können.
Berichtswesen für Leistungsträger
Wirksamkeitsberichte, Entwicklungsberichte und Sachstandsmeldungen müssen regelmäßig erstellt werden. Eine gute Software generiert diese aus der laufenden Dokumentation — ohne zusätzlichen Aufwand.
Praxisbeispiel: Werkstatt für behinderte Menschen
Ein Träger der Eingliederungshilfe hat seine Dokumentation auf BTHG-konforme Software umgestellt. Die typischen Verbesserungen:
- Bedarfsermittlung: Strukturiert und standardisiert — statt freitextlicher Einschätzungen
- Teilhabeziele: Für jeden Klienten individuell definiert und nachverfolgbar
- Wirkungsberichte: Aus der laufenden Dokumentation generiert — mit grafischer Darstellung der Entwicklung
- Prüfungssicherheit: Alle Nachweise für Qualitätsprüfungen des Leistungsträgers jederzeit abrufbar
NTC Horizont 4: BTHG-konforme Dokumentation
NT Consult entwickelt seit über 25 Jahren Software für soziale Einrichtungen. NTC Horizont 4 unterstützt die Eingliederungshilfe mit einem spezialisierten Konfigurationspaket:
- Strukturierte Bedarfserfassung mit anpassbaren Katalogen für gängige Bedarfsermittlungsinstrumente
- Teilhabeplanung mit Zielvereinbarung, Maßnahmenplanung und Zielerreichungsbewertung
- Grafische Verlaufsanalyse — Fortschritte in der Teilhabe visuell nachvollziehbar
- Berichtsgenerator für Wirksamkeitsberichte, Entwicklungsberichte und Kostenträgermeldungen
- Flexible Abrechnung für verschiedene Leistungstypen und Vergütungsmodelle
- DSGVO-konform mit granularem Berechtigungssystem
Horizont 4 wächst mit der Einrichtung: vom kleinen ambulanten Dienst bis zum Verbund mit stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten. Die Konfiguration wird auf Ihre Arbeitsweise angepasst — nicht umgekehrt.
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